Go-Bio initial

Frühphasenförderung für innovative Lebenswissenschaften

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Programm GO-Bio initial die Identifizierung und Entwicklung innovativer lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze. Ziel ist es, vielversprechende Projekte so weit zu entwickeln, dass sie in etablierte Programme wie VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU-innovativ oder GO-Bio next überführt werden können.

Fördermöglichkeiten

Die Förderung durch GO-Bio initial konzentriert sich auf die Entwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, insbesondere aus den Bereichen:

  • Therapeutika
  • Diagnostika
  • Plattformtechnologien
  • Forschungswerkzeuge

Nicht förderfähig sind Ideen, die primär der Bioökonomie zuzuordnen sind.

Wer kann sich bewerben?

Das Programm richtet sich vor allem an Personen, die sich in einer beruflichen Orientierungs- oder Umorientierungsphase befinden. Dazu zählen:

  • Masteranden
  • Doktoranden
  • Postdoktoranden
  • Berufserfahrene, die neue berufliche Wege einschlagen möchten

Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Umfang und Ablauf der Förderung

Sondierungsphase

In der ersten Phase sollen die Forschenden basierend auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Verwertungsidee ausarbeiten, eine Umsetzungsstrategie entwickeln und notwendige Partner identifizieren. Diese Phase ist primär konzeptionell ausgerichtet und dauert bis zu 12 Monate. Das BMBF fördert Einzelprojekte mit bis zu 100.000 Euro (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale). Förderfähig sind:

  • Projektbezogene Personalaufwendungen (außer Stammpersonal)
  • Reisekosten
  • Patentierungskosten
  • Sach- und Verbrauchsmittel für orientierende Voruntersuchungen (nur in Ausnahmefällen)
  • Unteraufträge an Dritte (z.B. für Analysen und Beratung)

Machbarkeitsphase

In der anschließenden Machbarkeitsphase sollen die Forschungsteams die Entwicklungsarbeiten bis zum „Proof of Principle“ durchführen. Diese Phase kann bis zu 24 Monate dauern. Das BMBF fördert Einzel- und Verbundprojekte mit:

  • Bis zu 500.000 Euro für Einzelvorhaben
  • Bis zu 1.000.000 Euro für Verbundvorhaben (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale)

Förderfähig sind:

  • Projektbezogene Personalaufwendungen (außer Stammpersonal)
  • Sach- und Verbrauchsmittel
  • Reisekosten
  • Patentierungskosten
  • Unteraufträge an Dritte (z.B. für Analysen, Beratung, Weiterbildung und Coachings)

Investitionen sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig.

Einreichung und weitere Informationen

Projektskizzen können jährlich zum 15. Februar eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragsstellen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.